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24-Stunden-Betreuung in der Schweiz: Die Vermittlungsagenturen müssen das Arbeitszeitgesetz einhalten!

Die schweizerische Gewerkschaft VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) setzt sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der 24-Stunden-Betreuer*innen ein und hat den Gerichtsprozess gegen eine private Vermittlungsagentur aus Basel gewonnen.
In der Schweiz werden die Betreuer*innen entweder bei der Familie oder bei einer Vermittlungsagentur angestellt. Meistens schließen sie mit den Agenturen Arbeitsverträge ab, in welchen eine Arbeitszeit zwischen 42 bis zu 50 Stunden pro Woche vereinbart wird. Das Problem ist die Nichteinhaltung der vertraglich geregelten Arbeitszeit und keine Kontrollmechanismen. Der Kanton Basel-Stadt hat bisher diese Arbeitsverhältnisse nicht kontrolliert, weil der Personalverleih oder die Direktanstellung von Betreuer*innen dem Arbeitszeitgesetz nicht unterstanden.

Im Falle der angeklagten Basler Agentur wurden laut VPOD im Arbeitsvertrag die Höchstarbeits- und Ruhezeitvorschriften nicht geregelt. VPOD hat daher eine Beschwerde vor dem Gericht in Lausanne eingereicht und hatte dabei einen großen Erfolg! Das Bundesgericht stellte in seinem Urteil fest, dass es möglich ist, die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten bei der Vermittlungsagentur zu kontrollieren und somit das Arbeitszeitgesetz anzuwenden. Für Privathaushalte gilt nach wie vor eine Ausnahmeregelung – hier kommt kein Arbeitszeitgesetz zur Anwendung.

VPOD fordert jetzt die Kontrolle der Vermittlungsagenturen durch die Kantone und bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz entsprechende Sanktionen. Das Urteil des Bundesgerichts gilt für die ganze Schweiz und daher sollen die Kontrolltätigkeiten auf weitere Kantonen ausgeweitet werden.