In der aktuellen Debatte rund um das Volksbegehren zur Abschaffung von Ungerechtigkeiten zwischen Pflege zu Hause und Pflege in Heimen begrüßt die IG24 grundsätzlich jede Initiative, die darauf abzielt, Pflegebedürftige und ihre Familien besser zu unterstützen. Es ist wichtig, dass Betreuung und Pflege für Menschen zugänglich sind.
Allerdings muss im Kontext der Personenbetreuung betont werden: Verbesserungen dürfen nicht einseitig gedacht werden. Wenn der Staat mehr finanzielle Mittel für die häusliche Betreuung bereitstellt, braucht es gleichzeitig einen strengeren rechtlichen Rahmen und bessere Arbeitsbedingungen für Betreuer:innen. Ohne klare Kontrollen und verbindliche Standards bleibt das Risiko bestehen, dass Gelder zwar ausbezahlt, aber nicht im Sinne fairer Arbeitsverhältnisse eingesetzt werden.
Besonders kritisch zu sehen sind Forderungen, die ohne konkrete Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Kontrolle auskommen.
Personenbetreuung findet im privaten Bereich statt – in der Praxis sind viele Personenbetreuer:innen extremen physischen und psychischen Belastungen und ausgedehnten Arbeitszeiten ausgesetzt. Durch ihre Tätigkeit als Selbstständige unterliegen sie nicht dem Arbeitszeitgesetz und dem Arbeitnehmer:innenschutzgesetz was dazu führt, dass sie im Gegensatz zu Dienstnehmer:innen rechtlich schlechter gestellt sind – obwohl ihre Tätigkeit Eigenschaften eines Angestelltenverhältnisses hat (Weisungsgebundenheit und andere).
Die IG24 fordert: Verbesserte finanzielle Unterstützung in der häuslichen Betreuung darf nicht ohne gleichzeitige Reformen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Personenbetreuer:innen erfolgen. Denn nur von nachhaltigen Care-Arrangements können die zu betreuenden Personen, ihre Familien und Betreuer:innen profitieren.