Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung Deutschland Katrin Staffler will erproben, wie Betreuungskräfte künftig rechtssicher arbeiten können. Dabei soll ausdrücklich nicht das umstrittene österreichische Modell übernommen werden, bei dem Betreuungskräfte als Selbstständige gelten – ein Vorgehen, das eigentlich europarechtswidrig ist! Denn nach EU-Arbeitsrecht dürfen Personen, die weisungsgebunden arbeiten, nicht als „selbstständig“ deklariert werden.

Positiv an einem neuen Modell wäre vor allem, dass Betreuungskräfte durch eine rechtssichere Lösung klare Rechte und Schutz erhalten. Das kommt auch den zu pflegenden Personen und Familien zugute, da diese keine Angst vor Nachzahlungen & Rechtsunsicherheit haben müssen.

Wir stehen im Austausch mit Beratungsstellen und Initiativen in Deutschland, welche die Entwicklungen genau verfolgen. Bisher gibt es allerdings keine konkreten Infos, wann und wie die Modellprojekte tatsächlich starten. Wir halten euch natürlich am Laufenden!

Weitere Infos findet ihr unter http://www.regionalheute.de/pflegebeauftragte-kuendigt…/