Wird die Personenbetreuung im öffentlichen Diskurs thematisiert, wird oft von “24-Stunden-Betreuung” gesprochen. Der Begriff ignoriert jedoch die physiologischen und psychologischen Grenzen der Personenbetreuer:innen!
Mehr noch – die Realität der Arbeitsverhältnisse wird verschleiert und prekäre Verhältnisse normalisiert. Indirekt wird die Erwartung von ununterbrochener Verfügbarkeit legitimiert. Die Formulierung entpersonalisiert und reduziert die Betreuer:innen auf ihre Funktion als non-stop-Dienstleister:innen. Bedürfnisse und Rechte – wie Schlaf, Erholung, soziale Kontakte – werden bei der Verwendung dieser Begrifflichkeit nicht beachtet.