Über 99% der in Österreich arbeitenden Personenbetreuer:innen arbeiten selbstständig – es gibt jedoch eine Alternative: Laut Hausbetreuungsgesetz ist es möglich, Personenbetreuer:innen anzustellen.

Dafür gibt es zwei Modelle – das sogenannte „Haushaltsmodell“ und das „Trägermodell“. Beim Haushaltsmodell werden Betreuer:innen direkt von den Klient:innen angestellt, beim Trägermodell bei gemeinnützigen Träger:innen.

Welches Modell bringt die meisten Vorteile für alle Beteiligten?

In beiden Fällen gibt es arbeitsrechliche Schutzbestimmungen, Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung.

Das Trägermodell bringt aber für alle Beteiligten mehr Vorteile:

  • Nachhaltige Care-Arrangements
  • Klient:innen müssen sich nicht mit administrativen Hürden herumschlagen
  • Personenbetreuer:innen werden durch professionelle Arbeitgeber:innen angestellt
  • Entlohnung laut Kollektivvertrag – bessere Konditionen als beim Haushaltsmodell
  • Bei Übertretung arbeitszeitlicher Bestimmungen ist der Strafrahmen höher als beim Haushaltsmodell