Über 99% der in Österreich arbeitenden Personenbetreuer:innen arbeiten selbstständig – es gibt jedoch eine Alternative: Laut Hausbetreuungsgesetz ist es möglich, Personenbetreuer:innen anzustellen.
Dafür gibt es zwei Modelle – das sogenannte „Haushaltsmodell“ und das „Trägermodell“. Beim Haushaltsmodell werden Betreuer:innen direkt von den Klient:innen angestellt, beim Trägermodell bei gemeinnützigen Träger:innen.
Welches Modell bringt die meisten Vorteile für alle Beteiligten?
In beiden Fällen gibt es arbeitsrechliche Schutzbestimmungen, Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung.
Das Trägermodell bringt aber für alle Beteiligten mehr Vorteile:
- Nachhaltige Care-Arrangements
- Klient:innen müssen sich nicht mit administrativen Hürden herumschlagen
- Personenbetreuer:innen werden durch professionelle Arbeitgeber:innen angestellt
- Entlohnung laut Kollektivvertrag – bessere Konditionen als beim Haushaltsmodell
- Bei Übertretung arbeitszeitlicher Bestimmungen ist der Strafrahmen höher als beim Haushaltsmodell