Der Internationale Gewerkschaftsrat (IGR) Bodensee forderte bei einer Pressekonferenz am 10. März entsprechende Reformen. Die Arbeitsbedingungen in der Personenbetreuung seien “menschenunwürdig”.

Trotz Argumenten wie hohe Arbeitszeitbelastung und unfaire Entlohnung und fehlende Kontrollmöglichkeiten der Arbeitsbedingungen weist die Vorarlberger Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) die Zuständigkeit für Missstände in der Personenbetreuung zurück. Das Land sei nicht zuständig für die schlechten Arbeitsbedingungen, Rüscher verweist hierbei auf den Bund und die Wirtschaftskammer, welche für die Regelung der Beschäftigungsverhältnisse zuständig sei.

«Agenturen organisieren die Betreuungskräfte, erstellen Lohnabrechnungen und Arbeitsverträge, fungieren aber nicht als Arbeitgeber. Der Vertrag wird vom Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen unterschrieben. So umgehen sie gesetzliche Verpflichtungen.« Sigi Langenbahn (Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband)

Der IGR Bodensee forderte am 10. März erneut verbindliche Mindestlöhne sowie eine volle arbeits- und sozialrechtliche Absicherung der Personenbetreuer:innen und strenger Kontrollen und Sanktionen gegen Agenturen, die gegen die Vorschriften verstoßen. Die IG24 schließt sich diesen Forderungen an – ARBEITSRECHTE JETZT!

Nähere Infos unter: vorarlberg.orf.at/stories/3296608/ und http://landesspiegel.li/…/gewerkschaften-beklagen…/