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In den kommenden Wochen werden wir uns mit realen Fällen und Herausforderungen aus der Praxis von Personenbetreuer:innen beschäftigen. Im ersten Teil stellen wir uns die Frage: „Wozu eigentlich Inkassovollmacht“ ?

Personenbetreuer:innen arbeiten formal als Selbstständige, was eine Inkassovollmacht seitens der Agentur unlogisch erscheinen lässt. Betreuer:innen verfügen über ein eigenes Bankkonto, daher ist eine direkte Honorarzahlung an sie möglich!

Wenn eine Vollmacht für Gewerbeangelegenheiten oder Sozialversicherung gefordert wird, ist Achtung geboten! Negative Folgen können rückständige Zahlungen seitens der Agentur, eine Nichtabführung von SVS-Abgaben (und somit fehlende Versicherung!) sein.

Eine sofortige Abschaffung der Inkassovollmacht ist somit wichtig und notwendig!
Die IG24 bietet Beratung für betroffene Personen an.