Permanente Verfügbarkeit und körperlich sowie geistig äußerst anstrengende Tätigkeiten führen zu einer hohen Belastung für Betreuungskräfte. Im Setting der häuslichen Personenbetreuung arbeiten Betreuer:innen in großer Abhängigkeit und können sich schwer abgrenzen.
Das bedeutet, dass sie nicht frei über ihre Arbeits- und Ruhezeiten, Dienstort und Arbeitsablauf entscheiden können, sondern den Gesundheitszustand und die Tagesstruktur der zu betreuenden Person beachten müssen.
Betreuer:innen bekommen von betreuten Personen bzw. deren Angehörigen Anweisungen, wann und wie Tätigkeiten durchzuführen sind. Das steht im Widerspruch zur Selbständigkeit. Als Folge sind Betreuer:innen zB. gegen exzessive Arbeitszeiten nicht geschützt.
Für ihren Einsatz erhalten migrantische Personenbetreuer:innen leider keinen arbeitsrechtlichen Schutz, was die ohnehin schon anstrengenden Bedingungen verschärft. Die IG24 fordert, dass Personenbetreuer:innen angestellt werden und ihnen Sozial- und Arbeitsrechte zuerkannt werden.