Arbeitnehmer:innen zahlen in Österreich 22,8% ihres Lohnes in die staatliche Pensionsversicherung ein, davon übernehmen Dienstnehmer:innen 10,25% und Dienstgeber:innen 12,55%.
Die Beitragszahlung für selbstständige Personen liegt bei 18,5%.
Personenbetreuer:innen sind (schein-)selbstständig, weil sie weisungs- und ortsgebunden sind, was auf ein Dienstnehmer:innenverhältnis hindeutet. Sie befinden sich dennoch nicht in einem Angestelltenverhältnis. Obwohl Personenbetreuer:innen weisungs- und ortsgebunden sind, ihre Arbeit arbeitsrechtlich kaum geschützt ist und sie einer Mehrfachbelastung (körperlich & psychisch sehr anstrengende Arbeit, weitaus mehr als 48 Stunden pro Woche) ausgesetzt sind, müssen sie auch noch einen hohen Anteil ihrer Honorare in die staatliche Pensionsversicherung einzahlen.
Betreuungskräfte arbeiten oft jahrelang in Österreich, doch ihre Pension bleibt aufgrund ihrer eingeschränkten unternehmerischen Freiheit (Bindung an bzw. wiederkehrende Dienstleistungen für nur einen Klienten) und geringen Verdiensten niedrig.
Bei niedrigen Honoraren fallen dann auch die Pensionen gering aus!
Zudem erhalten „selbständige“ migrantische Personenbetreuerinnen im Ruhestand keine Ausgleichszulage, was die ökonomische Situation im Alter noch mehr erschwert. Grundsätzlich wird die Ausgleichszulage für Menschen mit niedriger Pension aus Steuermitteln finanziert – der Anspruch kommt jedoch nur zur Geltung, wenn Pensionsbezieher:innen ihren rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben.
Diese Gesetzeslage verhält sich jedoch widersprüchlich zum Modell der Pendelmigration, denn Personenbetreuer:innen haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt mehrheitlich in ihren Herkunftsländern!
Höhere Löhne würden zu höheren Pensionsbeiträgen führen – die IG24 fordert deshalb: Anstellung JETZT!
