Im Jahr 2024 waren rund 58.000 migrantische Personenbetreuer:innen in Österreich tätig. Laut Amnesty International (2021) sind 92 % der in Österreich tätigen Betreuungskräfte Frauen, 98 % stammen aus ost- bzw. mitteleuropäischen Ländern. 98 % der in Österreich tätigen Personenbetreuer:innen arbeiten als Selbstständige, dadurch bleibt ihnen der Zugang zu grundlegenden arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen wie Krankengeld, Mindestlohn oder Arbeitszeitschutz verwehrt.
Diese Zahlen offenbaren ein hohes Maß an Intersektionalität: weiblich, migrantisch und prekär beschäftigt – eine Konstellation, die strukturelle Ungleichheiten sichtbar macht!
Besorgniserregend: In den letzten vier Jahren gab es einen Rückgang der Anzahl von Betreuungskräften: Rund 2.489 Betreuer:innen haben ihre Arbeitstätigkeit in Österreich aufgegeben.
Der Rückgang kann verschiedene Ursachen haben: Mehrfachbelastungen, verursacht durch anspruchsvolle Arbeitsbedingungen, das Durchschnittsalter der Betreuungskräfte (zwischen 50 und 60 Jahre alt), Pendelmigration, dubiose Praktiken von Vermittlungsagenturen und schlechte soziale Absicherung.
Faire Arbeitsbedingungen in der Personenbetreuung sind notwendig, um dieser Entwicklung langfristig entgegenzuwirken!
Anstellung statt Scheinselbstständigkeit: Eine systematische Auslagerung beruflicher Risiken (zB. Einkommensverluste aufgrund des Krankenstandes oder fehlende Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit) schafft prekäre Arbeitsbedingungen.
Arbeitsrechte für Personenbetreuer:innen – unter anderem Zugang zu Krankengeld, Mindestlohn, Urlaubsanspruch und Arbeitszeitschutz – müssen gegeben sein.