Die rechtliche Situation der Personenbetreuung in Österreich – fehlende Transparenz und die Folgen für unsere Kolleg:innen
Neben familiärer Care-Arbeit baut das österreichische Pflegesystem auf (halb-)stationären und mobilen Dienstleistungseinrichtungen auf.
Die familiäre Betreuung ist aufgrund der Einführung des Pflegegeldes, des strukturellen gesellschaftlichen Wandels und durch die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen in den letzten Jahrzehnten rückläufig, was unter anderem dazu geführt hat, dass die Personenbetreuung in Österreich mehr in Anspruch genommen wird.
Die Grenzöffnung im Jahr 1989 trug dazu bei, dass Personen aus Ost- bzw. Mitteleuropa nach Österreich kamen, um Care-Tätigkeiten anzubieten. Die Implementierung des Hausbetreuungsgesetzes (HBeG) im Jahr 2008 schuf die rechtliche Grundlage für die Berufsgruppe Personenbetreuung.
Die Gewerbeordnung wurde dahingehend geändert, dass Personenbetreuung ein freies Gewerbe ist. Die erlaubten Tätigkeitsbereiche sind in den Paragraphen §§ 159 & 160 der GewO 1994 geregelt.
Personenbetreuer:innen dürfen demnach nur bestimmte Tätigkeiten übernehmen, dazu zählen zum Beispiel Unterstützung im Alltag und einfache Hilfe bei der Körperpflege (Ankleiden etc.). In der Praxis übernehmen unsere Kolleg:innen jedoch Aufgaben, die nicht in ihren Tätigkeitsbereich fallen – wie zum Beispiel Wundversorgung oder das Verabreichen von Medikamenten. Das ist nicht unproblematisch, da Einzelunternehmer:innen mit Gewerbeberechtigung unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haftbar sind.
In 18,2% der Fälle sind die Angaben seitens der Agentur an die Personenbetreuer:innen zum Gesundheitszustand der zu betreuenden Personen nicht korrekt, 10,3% werden vor Dienstantritt gar nicht über den Zustand informiert, wie die Studie “Das Unsichtbare sichtbar machen” (www.24h-unsichtbar.at) zeigt.
Mit dem Hausbetreuungsgesetz wurde ein rechtlicher Rahmen für die Personenbetreuung geschaffen, doch Intransparenz seitens der Vermittlungsagenturen, mangelnde Kontrollen und fehlende rechtliche Absicherungen der Betreuer:innen sind strukturelle Schwächen im System.
Die IG24 fordert aktive Einbindung von und Unterstützung durch diplomierte Pflegekräfte bei der Durchführung von pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten, Matching (Auffinden von passenden Betreuungskräften für Klient:innen) durch Pflegefachkräfte und nicht durch Vermittler:innen sowie eine transparente Weitergabe von Informationen durch Agenturen an Betreuer:innen und Klient:innen.