Die meisten Personenbetreuer:innen, die in Österreich tätig sind, sind Frauen aus Rumänien und der Slowakei. Personenbetreuer:innen sind in der Regel in Privathaushalten tätig – oft allein mit der zu betreuenden Person. Lange Arbeitszeiten, körperliche Nähe & Abhängigkeiten machen sie besonders verletzlich für Diskriminierung und sexuelle Belästigung.
Arbeitnehmer:innen werden unter anderem durch das Gleichbehandlungsgesetz (GIBG) vor Diskriminierung geschützt. Laut §12 steht betroffenen Personen Schadenersatz zu. Die (Schein-)Selbstständigkeit von Personenbetreuer:innen führt aktuell zu Rechtsunsicherheit und Schutzlücken in Bezug auf Diskriminierung und sexuelle Belästigung. Für Arbeitnehmer:innen ist der Schutz klarer und umfassender.
Personenbetreuer:innen leisten unverzichtbare Arbeit – in vielen Fällen unter prekären Bedingungen.
Aufgrund der (Schein-)Selbstständigkeit herrscht Intersektionalität – neben fehlendem arbeitsrechtlichen Schutz sind Personenbetreuer:innen Diskriminierung & sexueller Belästigung oft schutzlos ausgeliefert.
Die IG24 fordert den gleichen Schutz für ALLE – unabhängig vom Beschäftigungsstatus!