Heute wollen wir uns dem Organisationsvertrag widmen. Agenturen müssen einen schriftlichen Vertrag mit den Betreuer:innen abschließen – mit transparenten Informationen über Leistungen, Dauer und Kosten!

Laut § 5 der Standesregeln gilt:

  • Der Organisationsvertrag muss schriftlich sein.
  • Es besteht Anspruch auf eine Vertragskopie
  • Leistungen (z. B. Hilfe bei Anreise oder Konflikten) müssen transparent aufgeschlüsselt sein
  • Die Fälligkeit und die Höhe des Preises muss nach den einzelnen Leistungen aufgegliedert sein; Zahlungsmodalitäten müssen angegeben werden
  • Kündigungsmodalitäten müssen geregelt werden: Der Organisationsvertrag kann entweder durch den Tod der zu betreuenden Person enden oder unter Einhaltung einer zweiwöchigen
  • Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats aufgelöst werden
  • Es muss ein:e erreichbare:r Ansprechpartner:in angegeben sein.
  • Der Vertrag soll einfach, verständlich und vollständig gestaltet sein

Wichtig: Leistungen, die laufend durch die Agentur erbracht werden (z. B. Vermittlung, Koordination), müssen regelmäßig dokumentiert und den Betreuer:innen auf Wunsch vorgelegt oder ausgehändigt werden!

Hält sich die Agentur nicht an die Standesregeln, ist dies gesetzwidrig! Qualitativ hochwertige Betreuungsarrangements beginnen mit transparenten Verträgen! Tipp: Lass dir am besten alles schriftlich geben – informiert zu sein ist dein Recht!