Im letzten Beitrag haben wir uns mit dem Organisationsvertrag beschäftigt, heute möchten wir uns der Inkassovollmacht widmen. Doch was wird darunter verstanden?
Personenbetreuer:innen erlauben der Agentur, das Honorar direkt von der betreuten Person oder deren Angehörigen einzuholen – und es an sie weiterzuleiten.
ACHTUNG!
Das darf nur passieren, wenn Personenbetreuer:innen ausdrücklich und freiwillig schriftlich zustimmen! Viele Kolleg:innen wissen nicht, dass sie die Vollmacht ablehnen oder widerrufen dürfen – und genau das wird leider oft ausgenutzt.
Laut § 5a der Standesregeln gilt:
- Die Vollmacht muss individuell vereinbart werden
- Es gibt Anspruch auf eine schriftliche Vereinbarung
- Sie kann jederzeit beendet werden!
Es ist rechtswidrig, wenn Agenturen versuchen, Personenbetreuer:innen eine Inkassovollmacht aufzudrängen oder nicht genügend über die Rahmenbedingungen informieren!Der Lohn gehört Personenbetreuer:innen – nicht den Agenturen!