Im letzten Beitrag haben wir uns mit dem Organisationsvertrag beschäftigt, heute möchten wir uns der Inkassovollmacht widmen. Doch was wird darunter verstanden? 
Personenbetreuer:innen erlauben der Agentur, das Honorar direkt von der betreuten Person oder deren Angehörigen einzuholen – und es an sie weiterzuleiten.

ACHTUNG! 

Das darf nur passieren, wenn Personenbetreuer:innen ausdrücklich und freiwillig schriftlich zustimmen! Viele Kolleg:innen wissen nicht, dass sie die Vollmacht ablehnen oder widerrufen dürfen – und genau das wird leider oft ausgenutzt.

Laut § 5a der Standesregeln gilt:

  • Die Vollmacht muss individuell vereinbart werden
  • Es gibt Anspruch auf eine schriftliche Vereinbarung
  • Sie kann jederzeit beendet werden!

Es ist rechtswidrig, wenn Agenturen versuchen, Personenbetreuer:innen eine Inkassovollmacht aufzudrängen oder nicht genügend über die Rahmenbedingungen informieren!Der Lohn gehört Personenbetreuer:innen – nicht den Agenturen!