Als Reaktion auf die diskriminierenden Antragsbedingungen hat IG24 interveniert und mit der Unterstützung von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht – diesmal mit Erfolg!
Seit 16. Juni 2021 ist die neue Härtefallfonds-Richtlinie in Kraft, die im Rahmen der Antragsstellung Bankverbindungen aus den EWR- und EU-Ländern zulässt. Davor war das Vorhandensein eines österreichischen Bankkontos eine zwingende Bedingung für die Inanspruchnahme der finanziellen Unterstützung, die den Betreuer*innen eine nahezu unüberwindbare Hürde darstellte.
In den meisten Fällen wickeln die Betreuer*innen ihre finanziellen Transaktionen über die Banken in ihren Heimatländern ab. Der Grund dafür ist einfach: sie haben ihr Lebensmittelpunkt im EU-Ausland und als Gewerbetreibende sind sie nicht verpflichtet, ein Bankkonto in Österreich zu besitzen. Auch die Familienbeihilfe wird problemlos an die EU-Bankkonten überwiesen.
Die Bedingung der österreichischen Bankverbindung hat in der Praxis viele Betreuer*innen von der Antragstellung ausgeschlossen. Statt einer schnellen und reibungslosen Zugangsmöglichkeit zur Antragstellung, waren die Betreuer*innen de facto gezwungen umgehend ein Bankkonto in Österreich auf eigene Kosten zu eröffnen. Dabei gab es viele Komplikationen. So etwa war die Kontoeröffnung bei einigen Banken nicht möglich, weil sie an die Bedingung des Hauptwohnsitzes gekoppelt ist – also eine weitere Bedingung, die nicht erfüllt werden konnte, weil die Betreuer*innen im Regelfall nur einen Nebenwohnsitz bei ihren Klient*innen anmelden. Die Sprachbarriere erschwerte das ganze Prozedere und noch dazu war die Zeit sehr knapp, sich für eine Bank mit möglichst guten Bedingungen zu entscheiden. Aufgrund der Corona-Situation (Einreiseeinschränkungen, Ansteckung der Betroffenen, etc.) blieben viele Betreuer*innen in ihren Heimatländern ohne jegliche Einkünfte. Sie hatten also als einzige Möglichkeit, das Konto online zu eröffnen, was extrem kompliziert ist und bei vielen Banken nicht erwünscht war.
IG24 hat von Anfang an diese Diskriminierung heftig kritisiert und Institutionen wie die Antidiskriminierungsstelle Steiermark und die Volksanwaltschaft aktiviert. Wir möchten uns bei Frau Mag. Daniela Grabovac und Herrn Volksanwalt Werner Amon, MBA, für ihre Unterstützung herzlich bedanken.
Wir haben in weiterer Folge die Möglichkeit der Beschwerde bei der Europäischen Kommission genutzt, dank der die Richtlinie zugunsten der Betreuer*innen geändert wurde (siehe Antwort der Europäischen Kommission).