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Probleme mit Agenturen - Interessenskonflikt bei der Vertretung​

“Mit dem Essen hat alles begonnen, sonst hätte ich alles aushalten können, jede Demütigung. Aber ich durfte nichts [vom Haushalt] essen. Gestern Abend habe ich ein Stück Brot gestohlen. Mir ist schwindlig, ich muss die Wände festhalten, wenn ich gehe [weil ich schon so schwach bin].

Ich habe die Vermittlungsagentur kontaktiert. Sie sagten, dass sie mir nicht glauben und haben am Telefon nicht mehr geantwortet.”

Rodica, 24-Stunden-Betreuerin

Konflikt in der Interessensvertretung

Als selbständige Einpersonenunternehmer_innen sind wir zur Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer verpflichtet. Sie sollte theoretisch unsere Interessen vertreten, vertritt jedoch auch die Interessen der Vermittlungsagenturen.

In der Fachgruppe „Personenberatung und Personenbetreuung“ innerhalb der Wirtschafts-Kammer Österreichst werden die führenden Positionen vielfach von GeschäftsführerInnen von Vermittlungsagenturen besetzt.

Der Interessenkonflikt ist offensichtlich.

Wir fordern: Einrichtung von unabhängigen Beratungsstellen!

Fehlende soziale Absicherung, niedrige Pensionen

Melanie hat 6 Jahre als 24-Stunden-Personenbetreuerin in Österreich gearbeitet. Danach ist sie in Pension gegangen und in Rumänien mit ihrer Familie geblieben. Für die 6 gearbeiteten Jahren in Österreich bekommt sie jetzt 38 Euro Pension pro Monat zusätzlich zu ihrer niedrigen Pension in Rumänien. Sie kämpft mit Altersarmut.

Adriana ist jetzt 63 Jahre alt und hat 10 Jahren in der 24-Stunden-Personenbetreuung in Österreich gearbeitet. In diesen 10 Jahren hat sie monatlich Sozialabgaben bezahlt. Weil die 24-Stunden-BetreuerInnen so wenig verdienen, waren ihre Sozialabgaben leider auch sehr niedrig. Für die 10 gearbeiteten Jahren bekommt Adriana in Österreich eine Pension von 105 Euro pro Monat. Auch Adriana steckt in der Altersarmut fest.

Niedrige Pensionen, drohende Altersarmut

Ein zentrales Problem der 24h-BetreuerInnen bei der (Schein-) Selbständigkeit ist die niedrige Pension und damit drohende Altersarmut.

Wir stehen 24 Stunden am Tag einer Klientin / einem Klienten zur Verfügung und gestalten unsere Arbeits- und Freizeit nach den Bedürfnissen der zu betreuenden Person.

Aus dem Charakter der 24-Stunden-Betreuung und Pflege ergibt sich, dass es für die  Betreuungskräfte unmöglich ist, mehr als einer Klientin / einen Klienten im Rahmen unserer Turnusse zu betreuen. Wir können also als „Unternehmer_innen“ bei Gewinn und Umsatz nicht wachsen und unser Unternehmen nicht weiterentwickeln. Wir haben geringe Einkünfte und keine Möglichkeit zu expandieren. Dennoch zahlen wir im Verhältnis zum Einkommen sehr hohe Sozialabgaben und Steuern.

Die Pension, die nach der Bemessung dieser Beiträge herauskommt, ist aber – wegen der schlechten Bezahlung in dieser Branche – extrem niedrig!

Nach zehn oder fünfzehn Jahren Betreuungstätigkeit in Österreich erhalten die Betreuer_innen eine Pension in Höhe von ungefähr 100 Euro pro Monat!

Wir werden also doppelt bestraft:

Einmal weil wir extrem wenig verdienen und ein zweites Mal im Alter, wenn wir eine deswegen eine extrem niedrige Pension erhalten. Vielen BetreuerInnen droht daher Armut im Alter.

Wir fordern: Soziale Absicherung der Betreuer_innen!

Scheinselbstständigkeit

„Freie Unternehmer_innen“

Unsere Arbeit als EPUs (Ein-Personen-Unternehmen) weist viele Merkmale einer abhängigen Beschäftigung auf, sodass von einer Scheinselbstständigkeit gesprochen werden muss. Diese  Scheinselbständigkeit verschärft unsere schwierige Lage.

Folgende Argumente sprechen für eine Scheinselbstständigkeit:

  • In den allermeisten Fällen sind 24-Stunden-BetreuerInnen beim Arbeitsort, der Arbeitszeit und hinsichtlich des Verhaltens bei der Arbeit an Weisungen ihrer KlientInnen und der AgenturbetreiberInnen gebunden.
  • Meist sind wir überwiegend nur für eine Kundin oder einen Kunden tätig, und zwar dauerhaft (viele Monate, Jahre).

Wir sind als UnternehmerInnen in unserer persönlichen Unabhängigkeit bei der Ausübung der Unternehmenstätigkeit deutlich eingeschränkt.

Diese versteckten, strukturellen Abhängigkeiten von den Vermittlungsagenturen und/oder von betreuten Personen bzw. deren Familien sind ein deutlicher Hinweis auf ein abhängiges Dienstverhältnis.

Mögliche Formen einer Anstellung

Das entsprechend der Branche novellierte Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz kann auf das abhängige Arbeitsverhältnis in der 24-Stunden-Betreuung angewendet werden. Dabei sollte bundesweit ein kollektivvertraglich festgelegter Mindestlohn eingeführt werden. Die Anstellung der Betreuungskräfte sollte durch bereits etablierte gemeinnützige Sozialorganisationen erfolgen, die über die zur Qualitätssicherung benötigte Infrastruktur verfügen.

Eine weitere Form der Anstellung wäre nach dem „burgenländischen Modell“ vorstellbar. Als einziges Bundesland bietet das Burgenland seit Oktober 2019 an, sich als Betreuungsperson von pflegebedürftigen Angehörigen bei der Pflegeservice Burgenland GmbH (als Landesunternehmen 100% Tochter der Burgenländischen Krankenanstalten-GesmbH KRAGES) anstellen zu lassen.

Wir fordern: Ordnungsgemäße Anstellung der Betreuungskräfte bei gemeinnützigen Organisationen und Trägern (z.B: Caritas, Volkshilfe)

Informationen für Betreuer*innen