Live-in Betreuung

Das ist jene Form der Betreuung, in der Klient:innen und Betreuer:innen im gleichen Haus leben. Personenbetreuer:innen haben de facto während ihres (oftmals) zweiwöchigen Turnusdienstes ihren Wohnort an ihrem Arbeitsort. Das HBeG und insbesondere auch die daran anknüpfenden Förderungen für Haushalte nach dem Bundespflegegeldgesetz erfordern den gemeinsamen Haushalt der Betreuer:innen mit den zu betreuenden Personen.

Unklare Arbeits- und Ruhezeiten, ein Mangel an Privatsphäre, fehlende Kontrolle der Arbeitsbedingungen sowie das Risiko, Gewalt ausgesetzt zu sein, sind einige der Herausforderungen dieser Betreuungsform.

Live-out Betreuung als Alternative

Eine Umstellung auf Live-out Betreuung würde nicht nur für Personenbetreuer:innen, deren Privatsphäre und Autonomie dadurch besser geschützt wäre, Vorteile bringen. Eine Unterbringung in unmittelbarer Reichweite zur Klientel würde auch Haushalten, die nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Wohnräumlichkeiten verfügen, die Option einer Betreuung eröffnen.

Die IG24 setzt sich für einen geschützten Raum für Personenbetreuer:innen ein. Politische Entscheidungsträger:innen sind zum Handeln aufgerufen – es müssen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um das Live-out mit geregelten Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.