Wir haben uns in einigen der letzten Newsbeiträge mit den Arbeitszeiten im Hausbetreuungsgesetz (HBeG) beschäftigt, das für die Anstellung der Betreuer:innen in Österreich zentral ist.

Derzeit kommen die Regelungen des HBeG im Bezug auf eine unselbständige Beschäftigung kaum zur Anwendung, da 99% der Personenbetreuer:innen als Selbständige tätig sind.

Die Anstellung von Personenbetreuer:innen durch gemeinnützige Organisationen würde für Betreuer:innen jedoch wesentliche Vorteile mit sich bringen: Arbeitsrecht und Kollektivvertrag kommen zur Anwendung, sozialrechtliche Ansprüche erhöhen sich.

Im Hinblick auf das Hausbetreuungsgesetz gäbe es jedenfalls Verbesserungsbedarf.

Das sind unsere Empfehlungen, welche sich aus der Gesetzesanalyse ergeben haben:

Klare Definition von Arbeitszeit, Rufbereitschaft und Freizeit
→ Anerkennung der Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit & Reduktion der Höchstarbeitszeit
→ Bezahlung von Bereitschaftszeiten
→ Anpassung der langen Arbeitszeiten an die Vorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie
→ Konzepte für Live-Out Arrangements (Betreuer:in lebt nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit der zu betreuenden Person) entwickeln, um Privatsphäre und Autonomie von Betreuer:innen zu schonen und Zugang zur Personenbetreuung für mehr Personen zu gewährleisten

Rechtlich und sozial abgesicherte Arbeitsbedingungen
→ Anstellung nach dem Trägermodell
→ Unterstellung unter den SWÖ-KV
→ Verbesserung der Entlohnung & Zugang zu Leistungen aus der Sozialversicherung
Anstellungsmodell schafft bessere Kontrollmöglichkeiten

Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnungen
→ Verstöße werden sanktioniert
→ Kontrolle durch Arbeitsinspektorat

Die IG24 empfiehlt eine faire gesetzliche Neuregelung der Arbeitszeiten im Hausbetreuungsgesetz, die Bereitschaftszeiten anerkennt, EU-Standards einhält und besseren sozialen Schutz für Betreuer:innen sicherstellt.

Das Policy Paper als PDF zum Download