Wir fassen hier ganz kurz die wichtigsten Ergebnisse der Studie Care4Care: Die Anstellung von Personenbetreuer*innen nach dem Hausbetreuungsgesetz zusammen.

Die Studie entstand gemeinsam mit der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels LEFÖ-IBF.

Die Arbeitswelt in Österreich muss sich für Personenbetreuer:innen ändern!

Das vorherrschende Selbstständigenmodell begünstigt prekäre Arbeitsbedingungen auf Kosten von Migrant:innen.
Darunter leidet auch die Qualität der Betreuungsleistungen.

Eine Anstellung bringt erhebliche Vorteile mit sich – sowohl für Betreuer:innen als auch für Betreute und ihre Familien, vor allem dann, wenn die Betreuer:innen bei gemeinnützigen Träger:innen angestellt sind.

Vorteile der angestellten Arbeitsform:

  • Arbeitnehmer:innenschutz: Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Schutz vor Diskriminierung und Gewalt
  • Faire Bezahlung: Ansprüche auf Mindestlohn, Sonderzahlungen und Zuschläge
  • Soziale Sicherheit: Arbeitslosenversicherung und höherer Pensionsanspruch
  • Festgelegte Regelungen zu Arbeitszeitmodellen: Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen

Lest dazu auch den Beitrag zum Vergleich der beiden möglichen Angestelltenmodelle Haushalts- und Trägermodell.

Am 24.1.2025 findet in Wien eine Konferenz zum Thema statt: „Care4Care: Von prekären zu sicheren Arbeitsbedingungen in der Personenbetreuung in Österreich“ in Wien, 24.1.2025“. Anmeldungen sind bis zum 20.1.2025 möglich.