Studie Care4Care: Die Anstellung von Personenbetreuer*innen nach dem Hausbetreuungsgesetz

Diese Studie trägt auf Basis der geltenden Rechtslage arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen für ein Anstellungsmodell in der Personenbetreuung in Österreich zusammen. Mit dem Hausbetreuungsgesetz (HBeG) wurde 2007 eine eigene Rechtsgrundlage für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung geschaffen, dieses enthält sowohl ein Selbstständigen- als auch ein Anstellungsmodell. In der Praxis herrscht bislang das Selbstständigenmodell unter Einbindung von Vermittlungsagenturen vor. Doch eine Anstellung bringt wesentliche Vorteile mit sich – sowohl für Betreuer*innen als auch für Familien, die Personenbetreuung in Anspruch nehmen.

Die Studie präsentiert das sog. Haushaltsmodell (Anstellung durch Privatpersonen im Haushalt) und das Trägermodell (Anstellung durch gemeinnützige Träger) und zeigt Unterschiede hinsichtlich der Anwendbarkeit von unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und ihrer Folgen zum Beispiel betreffend die Entlohnung auf. Das Trägermodell erweist sich dabei in vieler Hinsicht als vorteilhafter.

In der Studie werden ebenso Probleme und Herausforderungen in Bezug auf die allzu langen Arbeitszeiten und den aufgrund der Pendelmigration eingeschränkten Zugang zu manchen Sozialleistungen kritisch betrachtet.

 

Studie Care4Care: Die Anstellung von Personenbetreuer*innen nach dem Hausbetreuungsgesetz