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Beratung für häusliche Betreuungskräfte in Deutschland

Im Jahr 2019 ist in Deutschland ein staatlich finanziertes Projekt zur Beratung von migrantischen 24-Stunden-Betreuungskräften entstanden. Ursprünglich wurde die Beratung für polnische BetreuerInnen angeboten. Ab Juni 2021 werden auch bulgarische, kroatische, rumänische, tschechische und slowakische BetreuerInnen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt.

Die Betreuungskräfte sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit mit ähnlichen Problemen wie in Österreich konfrontiert: Die Beauftragung mit nicht vertraglich geregelter Hausarbeit und medizinischen Aufgaben, dubiose Beschäftigungsmodelle, intransparente Stellenbeschreibungen und niedrige Bezahlung, unzureichende Sprachkenntnisse, soziale Isolation, etc. Die Lage der BetreuerInnen ist in Deutschland zudem noch durch die Mehrzahl von Beschäftigungsformen erschwert, die ihre Ausbeutung in verschiedener Hinsicht ermöglichen: exzessive Arbeitszeiten und unbezahlte Bereitschaftszeiten, Unterlaufen des Mindestlohns, verschiedene Vertragsstrafen, Scheinselbständigkeit bei den Selbständigen. Das Entsendemodell ermöglicht zum Beispiel die Bezahlung der Betreuungskräfte nach dem in ihrem Heimatland geltenden Mindestlohn. Durch die Anstellung bei einer Entsendefirma im Ausland erfolgt die Anmeldung zur Sozialversicherung im Entsendeland, was massive negative Auswirkungen auf die soziale Absicherung der BetreuerInnen hat.

In dem aktuellen Fachdiskurs zum Thema der 24-Stunden-Betreuung in Deutschland wir daher Rechtssicherheit für die Beschäftigung von Live-Ins gefordert – also Regulierung von Beschäftigungsmodellen und Vermeidung von problematischen Konstellationen wie etwa
das Entsendemodell unter Verwendung des polnischen Dienstleistungsvertrages oder die Selbstständigenmodelle. „Auch das „österreichische Modell“ ist keine Lösung für Arbeitsausbeutung und Rechtsunsicherheit“ hieß es in dem Zwischenbericht von Minor. Zu den weiteren Forderungen gehört das Schaffen von mehr Kontrollmechanismen und die Regulierung der Vermittlungspraxis, die Errichtung von Anlaufstellen für BetreuerInnen, Aufklärungskampagne zur gesellschaftlichen Sensibilisierung für eine rechtssichere Beschäftigung von BetreuerInnen in privaten Haushalten, staatlich geförderte Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote für BetreuerInnen, Erweiterung bereits existierender mehrsprachiger Beratungsangebote inkl. Rechtsberatung u.a. (siehe dazu: Zwischenbericht von Minor: https://minor-kontor.de/aktuelles-aus-der-beratung-fuer-sog-live-ins/. Stand 30.09.2021.)

Webseite des Projektes: https://minor-kontor.de/24-stunden-betreuungskraefte/

Facebook: https://www.facebook.com/groups/210758704515360