Im Rahmen des Projekts „Care4Care“ hat IG24 eine Studie über die Anstellung der Personenbetreuer:innen nach dem Hausbetreuungsgesetz in Auftrag gegeben. Das Ziel war, zu untersuchen, unter welchen Bedingungen eine Anstellung möglich ist, da die Einführung eines Alternativmodelles mit geregelten Anstellungsverhältnissen eine der zentralen Forderungen der IG24 ist.
Da es in Österreich bislang an ausreichendem politischen Willen fehlt, Angestelltenverhältnisse für Betreuer:innen nachhaltig zu fördern und attraktiver zu gestalten, war es für die IG24 besonders wichtig, die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten eingehend zu prüfen. Die rechtliche Analyse brachte mehrere Ergebnisse hervor, die dazu beitragen, die politische Forderung nach Anstellung weiter zu schärfen und strittige Punkte aktiv in die Diskussion einzubringen. Die gewonnenen Erkenntnisse bieten zudem eine wertvolle Grundlage, um bestehende Ansätze und Initiativen weiterzuentwickeln sowie neue Projekte auf Landes- und Gemeindeebene zu unterstützen.
Warum fordert IG24 ein Anstellungsmodell?
Eine Anstellung würde die Betreuer:innen besser vor ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen schützen. Zugang zu Sozialleistungen wie Kranken- und Urlaubsgeld, geregelten Arbeitszeiten und faire Bezahlung würden den derzeit bestehenden, prekären Arbeitsbedingungen entgegenwirken.
Schon gewusst? Eine Anstellung von Personenbetreuer:innen ist gesetzlich möglich!
Das Hausbetreuungsgesetz sieht zwei Anstellungsmodelle vor:
- Das Haushaltsmodell: Personenbetreuer:innen werden direkt von der betreuten Person bzw. deren Angehörigen angestellt.
- Das Trägermodell: Ein gemeinnütziger Anbieter sozialer Dienste stellt die Personenbetreuer:innen an.
Das Trägermodell bietet gegenüber dem Haushaltsmodell deutlich bessere Arbeitsbedingungen, höhere und faire Entlohnung sowie mehr rechtliche Absicherung für Personenbetreuer:innen.
Trotz besserer der Arbeitsbedingungen im Vergleich zur (Schein-)Selbstständigkeit besteht für das Hausbetreuungsgesetz in Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen von Arbeits- und Ruhezeiten ein großer Verbesserungsbedarf. Zwar sind diese im Gegensatz zum Selbstständigenmodell geregelt, jedoch wurde mit dem HBeG ein Sonderregime geschaffen, welches sehr lange Arbeitszeiten erlaubt!
Mehr dazu verraten wir euch in den nächsten Beiträgen!
