Viele Kolleg:innen berichten uns von großen finanziellen Verlusten, die durch Arbeitsunterbrechungen entstehen. Meist sind sie bei längerer Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder eines Unfalles mit erheblichen Einkommensausfällen und existenziellen Unsicherheiten konfrontiert.
Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) bietet eine Reihe von Leistungen, die selbständige Personenbetreuer:innen im Krankheitsfall unterstützen können – teilweise auch ohne zusätzliche Beiträge:
Kostenanteils- und Rezeptgebührenbefreiung
Je nach persönlicher Situation, zum Beispiel bei einem geringen Einkommen, kann eine Befreiung von Kostenanteilen und Rezeptgebühren beantragt werden.
Anpassung oder Stundung der SVS Beiträge
Krankengeld aus der freiwilligen Zusatzversicherung
Ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit kann – bei freiwilliger Zusatzversicherung (2,5% der monatlichen Beitragsgrundlage) – Krankengeld bezogen werden. Die Leistung beträgt 60 % der täglichen Beitragsgrundlage und wird für maximal 26 Wochen pro Erkrankung gewährt. Wichtig: Die Krankmeldung muss innerhalb von 7 Tagen an die SVS übermittelt und alle 14 Tage weiter gemeldet werden!
Unterstützungsleistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Ab dem 43. Tag eines durchgehenden Krankenstandes besteht Anspruch auf eine Unterstützungsleistung in Höhe von derzeit 40,04 Euro täglich. Voraussetzung ist eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit innerhalb von vier Wochen und eine 14-tägige Weitermeldung. Die Leistungsdauer beträgt bis zu 20 Wochen, Rehabilitationsleistungen werden je nach Bedarf gewährt.
Hilfe für Unternehmer:innen in Not
Bei besonders schwierigen finanziellen Situationen kann – abhängig von Einkommens- und Familienverhältnissen – eine Unterstützung aus einem Hilfsfonds beantragt werden. Das Nettoeinkommen darf monatlich nicht 1.631 Euro überschreiten, die Hilfe gibt es NICHT im Burgenland
Rehabilitations- und Pensionsleistungen
Bei längerer oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit können ab dem 7. Monat Übergangsgeld oder pensionsrechtliche Leistungen in Anspruch genommen werden.
Betriebshilfe als Sach- oder Geldleistung
Kann beantragt werden, wenn ein:e Betriebshelfer:in /eine Vertretung engagiert wird. Die SVS gewährt Zuschüsse oder stellt Betriebshelfer bereit.
Mehr Informationen findet ihr unter svs.at/info.
Wenn ihr euch unsicher seid oder Unterstützung braucht: Die IG24 bietet kostenlose Beratung in Erstsprache an – meldet euch gerne bei uns.