Wenn Menschen regelmäßig zwischen ihrem Wohnort im Herkunftsland und ihrem Arbeitsort pendeln, nennt man das „Pendelmigration“.

Pendelmigration in der Personenbetreuung ermöglicht den Betreuer:innen, zwischen Arbeits- und Heimatland zu wechseln, um in regelmäßigen Abständen zu ihren eigenen Familien heimzukehren und etwaige Care-Verpflichtungen dort übernehmen zu können.

Dieses Arbeitsarrangement wird durch die EU-Freizügigkeit ermöglicht, was positiv hervorzuheben ist, denn nur so haben Personenbetreuer:innen (so wie andere Arbeitsmigrant:innen) einen legalen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Kritisch zu sehen ist jedoch, dass Pendelmigrant:innen nicht denselben Zugang zu Leistungen des Sozialsystems haben wie in Österreich lebende Personen!

Die Betreuer:innen arbeiten oft unter prekären Bedingungen, mit langen Arbeitszeiten und geringer sozialer Absicherung. Da ein Großteil der Betreuer:innen offiziell als „Selbstständige“ tätig sind, fehlt ihnen der Schutz durch Arbeitsrechte wie Kündigungsschutz oder bezahlter Urlaub.

Erschwerend kommt hinzu, dass bestimmte Ansprüche, wie zum Beispiel die Ausgleichszulage bei Pensionsbezieher:innen, an einen Aufenthalt in Österreich gebunden sind. Zahlen Betreuer:innen zum Beispiel in die Arbeitslosenversicherung ein, besteht zwar Anspruch in den Herkunftsländern, doch die Bedingungen sind meistens schlechter als in Österreich. Die Versicherungszeiten werden aus der Arbeitslosenversicherung aus Österreich angerechnet.

Die Anwartschaft und die Höhe des Arbeit richtet sich nach dem Recht in den Herkunftsländern, was zur Folge hat, dass die Leistungen meistens geringer ausfallen als in Österreich.
Das Sozialsystem in westeuropäischen Ländern wie Österreich profitiert vom Angebot der Personenbetreuung, doch die sozialen Kosten werden von den Pendelmigrant:innen getragen! Die IG24 fordert Zugang zu sozialen Leistungen für Pendelmigrant:innen!

Quelle: Care4Care Studie