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Deine Rechte

Hinweis: Bitte beachte, dass trotz sorgfältiger Recherche und laufender Aktualisierung sämtliche Inhalte dieser Webseite ausschließlich informatorischen und unverbindlichen Charakter haben und keine rechtliche Beratung oder rechtliche Leistungen enthalten. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall kann hierdurch nicht ersetzt werden! Aus den genannten Gründen besteht keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben auf dieser Webseite.

Eigenen Werklohn, eigene Arbeitszeiten und Arbeitsinhalte selbst bestimmen

Als Gewerbetreibende solltest du (die BetreuerIn) deinen Werklohn im Werkvertrag sowie die Bezahlungsart selbst festlegen.

Die Agenturen verhandeln jedoch die Honorare mit den Klient_innen im vorhinein, und du hast keine Möglichkeit, dich an dem Verhandlungsprozess aktiv zu beteiligen.

Sie bieten dir oft sogar an, eine Inkassovollmacht zu unterschreiben.

Dies ist schlecht für dich, weil die Agenturen das eigene Profitinteresse verfolgen. Mit der Inkassovollmacht verrechnen manche Agenturen versteckte Gebühren oder lassen dich allzu lang auf dein Honorar warten.

Die Agenturen betreiben Lohndumping mit der Folge, dass bei der Entlohnung der Betreuer_innen (Tagessätze) gravierende Unterschiede zu finden sind: während eine slowakische Betreuerin im Durchschnitt 65 € am Tag verdient, erhalten rumänische Betreuerinnen manchmal nur 35 € am Tag. 

Die Agentur legt auch deine Arbeitszeiten und Tätigkeiten fest, indem sie an deiner Stelle den Werkvertrag (Vertrag zwischen dir und deiner Klientin / deinem Klienten) gestaltet. Das ist ein deutlicher Eingriff in dein Recht als Unternehmer_in.

Dass die Arbeitszeiten in Werkverträgen geregelt sind, ist nicht rechtmäßig und widerspricht dem Gedanken der persönlichen Unabhängigkeit der UnternehmerI_innen.

Arbeitstätigkeiten, die du ausüben darfst, sind im § 159 der Gewerbeordnung allgemein geregelt. Falls die Agentur in deinem Werkvertrag Tätigkeiten einführt, die deinen Kompetenzrahmen überschreiten, kannst du dich dagegen wehren. 

Das Recht, Transport-möglichkeiten frei auszusuchen

Du bist selbständig und hast das Recht, dich frei zu entscheiden, ob du zu deinem Arbeitsplatz mit einem eigenen Auto, dem Zug oder mit einer Taxifirma fährst.

Deine Agentur zwingt dich jedoch, ihre Taxidienste in Anspruch zu nehmen, oftmals unter der Drohung, dass der Organisationsvertrag (Vertrag zwischen dir und der Agentur) gekündigt wird.

Dahinter steht wieder das Profitinteresse der Agentur, die entweder gleichzeitig eine eigene Taxifirma betreibt, oder mit einem anderen Taxiunternehmen kooperiert und Provisionen für sich lukriert.

Du gehst jedoch bei jeder An-und Abreise ein großes Risiko ein, weil die übermüdeten Chauffeure lange Strecken durchfahren, oder mit zu kurzen Pausen. Im Oktober 2017 sind bei einem tragischen Unfall während der Rückfahrt in die Slowakei alle Passagiere (ein Chauffeur und sieben BetreuerInnen) gestorben.

Über eigene Gewerbe-angelegenheiten selbst entscheiden / Um eigene Gewerbe-angelegenheiten selbst kümmern 

Dies ist dein Recht und gleichzeitig deine Pflicht. Die Agenturen übernehmen in vielen Fällen die Erledigung deiner Gewerbeangelegenheiten (An-, Um- und Abmelden des Gewerbes, Abführen von SVS-Abgaben) und verrechnen dafür unterschiedlich hohe Gebühren. Du unterschreibst eine Vollmacht für die Agentur und denkst dir dabei, dass du dich um dein Gewerbe weiter nicht mehr kümmern musst.

In der Praxis läuft es jedoch nicht immer rund. Die Agenturen verhalten sich auch in diesem Zusammenhang oft nicht korrekt.

Davon erfährst du erst dann, wenn du eine Mitteilung von der Sozialversicherung erhältst, dass deine Abgaben nicht entrichtet wurden und Rückstände bei der Sozialversicherung entstanden sind.

Oder du kommst beim Arztbesuch darauf, dass sie/er dich nicht untersuchen mag, weil dein Gewerbe abgemeldet wurde. So ein Missbrauch von Vollmacht durch die Agenturen ist illegal und rechtlich angreifbar.

Das Recht auf transparente Informationen in der eigenen Muttersprache

Rechtlich gesehen bist du als Unternehmer_in ein gleichwertiger Partner / eine gleichwertige Partnerin für deine Agentur. Es steht dir daher das Recht zu, transparente Informationen in deiner Muttersprache über den Gesundheitszustand der zu betreuenden Person, die Bedingungen des Betreuungsverhältnisses und die Vertragsinhalte (Werkvertrag und Organisationsvertrag) von der Agentur zu verlangen.

Dieses Recht sollte für dich ebenso von Behörden wie der Wirtschaftskammer und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen gewährleistet werden.

Denn der Informationsgrad aufgrund der Sprachbarriere ist gering und verschafft den Betreuer_innen Nachteile. 

Das Recht auf qualitätsvolle Beratung und effektive Interessen-vertretung

In dem für das Betreuungsverhältnis typischen Dreiecksverhältnis (betreute Person – Betreuungskraft – Agentur) haben die Betreuer_innen aufgrund der Sprachbarriere und den mangelnden Kenntnissen über ihre Rechte und Pflichten die schwächste Position inne.

Es entsteht somit viel Raum für die anderen Akteure, sich die (Zwangs)lage der Betreuungskräfte zunutze zu machen.

Diese Situation zu ändern, dich zu schützen sowie eine effektive Interessenvertretung zu sichern, ist unser Ziel als IG24.

Wir setzen uns ein, um mithilfe von Aufklärungskampagnen, Beratung und Vertretung deiner Interessen in der Öffentlichkeit deine Position zu stärken.

Informationen für Betreuer*innen